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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge 

Betriebliche Altersvorsorge 

Rund 60 % der Arbeitnehmer in Deutschland zahlen aktiv in die betriebliche Altersvorsorge ein und haben somit Aussicht auf eine betriebliche Zusatzrente im Alter. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass etwa 40 % der Arbeitnehmer die Vorteile der bAV nicht nutzen, obwohl sie laut Gesetz einen Anspruch darauf haben. Dem Staat reichten die 60 % nicht – insbesondere mit Blick auf das kontinuierlich sinkende Rentenniveau und drohende Altersarmut. So entstand das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches 2018 in Kraft trat. Die betriebliche Altersvorsorge wurde dadurch noch einmal deutlich attraktiver.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hintergrund: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll dabei helfen, die betriebliche Altersvorsorge weiterzuverbreiten. Insbesondere bei Mitarbeitern, die zur Gruppe der Geringverdiener zählen und bei denen die Gefahr einer Altersarmut hoch ist.

  • Vorteile: Das Gesetz hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber neue und alte Vorteile, die wir Ihnen weiter unten detailliert erläutern.

  • Wirkung: Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Betriebsrente eine ernsthafte und attraktive Option für viele Arbeitnehmer in Deutschland geworden. Vor allem dann, wenn man sie wie bei der ETF bAV mit ETFs und Indexfonds verbinden kann.

Betriebsrentenstärkungsgesetz - einfach erklärt

Alle deutschen Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 laut Gesetz einen Anspruch darauf, über ihren Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Das findet bei Direktversicherungen meist in Form der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung statt. Dabei investiert man steuerfrei direkt aus dem Bruttoeinkommen – bevor man also die Steuern und Sozialabgaben entrichtet. Dadurch sparen Sie und Ihr Arbeitgeber auch.

Heraus kommt am Ende eine Betriebsrente, die man zusätzlich zur staatlichen Rente erhält. Das Niveau der staatlichen Rente sinkt kontinuierlich und steht inzwischen bei nur noch etwa 43 % des letzten Bruttoeinkommens. Die Betriebsrente (und auch andere Produkte zur Altersvorsorge) soll die Lücke ausbessern und Altersarmut vermeiden.

Das ist die Theorie.

Das Problem in der Praxis war aber, dass sich die betriebliche Altersvorsorge in vielen Fällen als ineffizient herausstellte und dadurch die kritischen Stimmen zunahmen. Beispielsweise mussten Arbeitgeber nichts zuschießen und so stellten sich trotz der Ersparnisse bei den Steuern und Sozialversicherungen keine wirklichen Vorteile ein.

In der Konsequenz hörte die bAV auf, sich zu verbreiten. Obwohl 100 % aller Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betriebsrente haben, zahlen nur etwa 60 % in die betriebliche Altersvorsorge ein. Das ist zwar ein hoher Prozentsatz und entspricht mehr als der Hälfte. Doch 40 % verzichten bisher noch auf eine bAV, obwohl sie Anspruch darauf haben.

Um nun einerseits die restlichen 40 % abzuholen und andererseits die Situation der bereits einzahlenden Arbeitnehmer zu verbessern, brachte der Staat das Betriebsrentenstärkungsgesetz hervor. Es nimmt sich der Kritik beider Parteien an – also der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber – und verbessert die entsprechenden Punkte effektiv. So hat die betriebliche Altersvorsorge mehr Vorteile als vorher.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kam in zwei Teilen. So veränderten sich zum 01. Januar 2018 schon erste Punkte und zum 01. Januar 2019 trat auch der Rest in Kraft. Nachstehend finden Sie alle Änderungen durch das Gesetz auf einen Blick.

Was hat sich durch das BRSG verändert?

Da die betriebliche Altersvorsorge sowohl die Arbeitnehmer als auch ihre Arbeitgeber betrifft, muss das Modell für beide entsprechende Vorteile bereithalten.

Arbeitnehmer sind natürlich auf eine hohe Betriebsrente als Zusatzrente aus und möchten beispielsweise bei der Steuer viel sparen. Dennoch möchten sie nicht so viel investieren, als dass ihr Nettoeinkommen merklich schrumpfen würde.

Arbeitgeber wünschen sich wiederum einfache Abläufe statt bürokratischer Tücken, da sie sich im Namen ihrer Mitarbeiter um die bAV kümmern müssen. Zudem sind es Ihre Chefs, die die Option zur betrieblichen Altersvorsorge bei ihren Mitarbeitern verbreiten, quasi als „Influencer“. Damit sie das auch tun, braucht es zusätzliche „Anreize“.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz weiß beiden zu helfen:

Vorteile für Arbeitnehmer:

Arbeitgeberzuschuss

Sie erhalten vom Chef ab sofort (neuer Vertrag) oder spätestens ab dem 01.01.2022 (bestehender Vertrag) mindestens 15 % Ihrer investierten Summe als Zuschuss dazu und werden so beim Sparen unterstützt. Vor dem Gesetz war der Arbeitgeberzuschuss keine Pflicht.

Beispiel:

Wenn Sie beispielsweise 150 Euro monatlich einzahlen, dann muss Ihr Chef mindestens 22,50 Euro    zuschießen. Er kann diesen Zuschuss nicht ablehnen. Im Jahr sind das 270 Euro extra auf Ihrem Renten-Konto.

 

Höhere Steuerersparnis

Sie können bei der Entgeltumwandlung nun bis zu 8 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Deutschen Rentenversicherung steuerfrei investieren**. Das waren vorher nur 4 %. Im Jahr 2020 sind Investitionen von bis zu 552 Euro steuerfrei.

Beispiel:

Wenn Sie beispielsweise ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro haben und 150 Euro monatlich investieren, dann müssen Sie nur 2.850 Euro versteuern. So funktioniert es mit Investitionen bis hin zu 552 Euro. Zahlen Sie noch mehr ein, dann müssen Sie über die 552 Euro hinaus trotzdem Steuern zahlen.

 

Nachzahlungsoption

Bekommen Sie mindestens ein Jahr kein Gehalt, beispielsweise durch Elternzeit, dann können Sie nach der Rückkehr bis zu 8 % der aktuellen BBG der Deutschen Rentenversicherung für maximal 10 Jahre im Nachhinein investieren. Die Pauschale vereinfacht die Berechnung der Höchstsumme enorm, diese war vorher sehr viel komplexer.

Beispiel:

Im Jahr 2020 sind 8 % der BBG 552 Euro und wenn Sie beispielsweise zwei Jahre kein Gehalt erhielten, dann dürfen Sie bis zu 1.104 Euro im Nachhinein investieren (2 Jahre x 552 Euro). Ob und wie viel Sie noch investieren möchten, entscheiden Sie. Wesentlich ist nur, dass Sie die Summe in dem Jahr bezahlen, in dem Sie wieder Gehalt bekommen.

 

Vervielfältigungsregel

Erhalten Sie beim Ausscheiden aus dem Unternehmen beispielsweise eine Abfindung, dann dürfen Sie bis zu 4 % der aktuellen BBG der Deutschen Rentenversicherung mal höchstens 10 vorher geleistete Dienstjahre zusätzlich steuerfrei in die bAV einzahlen. Auch hier war die Berechnung vorher deutlich komplexer.

Beispiel:

Im Jahr 2020 sind 4 % der BBG 276 Euro. Wenn Sie nun beispielsweise eine Abfindung von 10.000 Euro erhalten und sechs Jahre in dem Unternehmen gearbeitet haben, dann dürfen Sie davon bis zu 1.656 Euro zusätzlich steuerfrei einzahlen (6 Jahre x 276 Euro).

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** Die 8 % zählen nur hinsichtlich der Steuern. Bei den Sozialversicherungen bleibt es bei den 4 % von vorher, im Jahr 2020 sind also nur bis zu 276 Euro monatlich sozialversicherungsfrei.

Das Gesetz hat auch die Riester-Rente verbessert: So ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch dafür verantwortlich, dass die Riester-Rente nur noch in Teilen auf die Grundsicherung angerechnet wird, wenn diese im Alter erforderlich ist (Freibetrag). Zudem hob das Gesetz die staatliche Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro im Jahr an. Dieses Geld bekommt man, wenn man unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt ist.

 

Vorteile für Arbeitgeber:

Haftungsfreiheit

Arbeitgeber haften nicht mehr für die Höhe der späteren Betriebsrente, sondern nur noch für den Zuschuss von mindestens 15 %, den sie leisten müssen. Das macht das Modell für sie attraktiver.

Staatliche Zuschüsse

Wenn Arbeitgeber bei Mitarbeitern mit einem Bruttoeinkommen von unter 2.200 Euro mindestens 240 und höchstens 480 Euro zuschießen, erhalten Sie vom Staat 30 % dieser Summe als Zuschuss zurück. So möchte der Staat Arbeitgeber dazu motivieren, insbesondere Geringverdiener zur bAV zu bewegen und eventuell etwas mehr für sie mit einzubezahlen.

Beispiel:

Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise 2.000 Euro brutto verdient und davon 70 Euro in die bAV investiert, dann müsste der Arbeitgeber nur 10,50 Euro zuschießen. Wenn er aber zwischen 20 Euro und 40 Euro zuschießt, dann erhält er 30 % der Summe vom Staat zurück. In diesem Fall würde er also zwischen 6 Euro und 12 Euro monatlich vom Staat zurückerhalten.

 

Sozialpartnermodell (Nahles-Rente)

Das Sozialpartnermodell (oder auch als Nahles-Rente bezeichnet) ermöglicht einfachere Prozesse bei Tarifpartnern, also Arbeitgebern und Gewerkschaften. Hier spielt insbesondere die „reine Beitragszusage“ eine Rolle, also dass es keine hohen Aufwände braucht, um die betriebliche Altersvorsorge gegenüber einem Mitarbeiter zuzusagen.

 

Opting-Out-Verfahren (Teil des Sozialpartnermodells)

Das Opting-Out-Verfahren setzt voraus, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens (Tarifvertrag) in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Die Mitarbeiter müssen aktiv widersprechen, wenn sie das nicht möchten.

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Sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber treten die Inhalte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ab sofort in Kraft. Eine Ausnahme bildet der 15-Prozent-Zuschuss des Arbeitgebers. Wenn die betriebliche Altersvorsorge schon vor dem Jahr 2018 besteht, dann ist der Zuschuss erst ab dem 01.01.2022 zu leisten.

Ist die Betriebsrente dank des Gesetzes besser geworden?

Fakt ist weiterhin, dass alle Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge und später die Betriebsrente haben. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz sind Vorteile, die man vorher schon hatte, nun noch stärker und das macht die bAV durchaus attraktiver.

Arbeitnehmer können unter anderem bis zu 6.624 Euro im Jahr Steuern sparen, wenn sie monatlich 552 Euro einzahlen. Vor dem Gesetz waren es nur 3.312 Euro. Zudem dürfen sie sich freuen, dass der Chef nun einen Zuschuss leisten muss und nicht mehr nur darf. Über die Jahre können hohe Extrasummen zustande kommen.

Ob die betriebliche Altersvorsorge auch zu Ihnen passt, kann man aber nicht pauschal beantworten. Hier spielen unter anderem Ihr Einkommen, Ihre Investitionsbereitschaft, bevorstehende Jobwechsel und viele weitere Faktoren mit hinein. Wenn Sie nicht so viel einzahlen, dann sollte die bAV nur einen von mehreren Zusatzbausteinen in Ihrer Altersvorsorge darstellen. Ebenso dann, wenn Sie vorhaben, öfter den Job zu wechseln.

Es sei denn, Sie kommen über Ihren Chef an die ETF bAV heran. Dieses Angebot ist mit renditestarken und kosteneffizienten ETFs sowie Indexfonds verbunden und bietet trotzdem eine sichere Mindestrente. Durch die potenziell erzielbare Rendite lohnt sich die bAV auch dann, wenn Sie nicht so viel einzahlen möchten oder können. Oder wenn Sie den Job wechseln und die bAV nicht mitnehmen können.

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